AGB Comptence Lounge GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Competence Lounge GmbH.

1.2. Auftraggeber der Competence Lounge GmbH sind entweder Unternehmen, deren Mitarbeiter an Konferenzen, Seminaren, Workshops und Inhouse Veranstaltungen und ähnlichem teilnehmen, oder Einzelpersonen, die die gebuchten Veranstaltungen selbst besuchen. Weitere Auftraggeber können Unternehmen sien, welche das Angebot der Unternehmensberatung der Competence Lounge GmbH anbieten.

1.3. Von den gegenständlichen AGB abweichende Regelungen, insbesondere abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, haben nur Gültigkeit, wenn diese ebenso wie Sondervereinbarungen im Einzelfall bei Vertragsabschluß schriftlich vereinbart und von der Competence Lounge GmbH gegengezeichnet werden.

 

2. Angebote, Anmeldung, Auftragserteilung, Bestätigung

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

2.2. Anmeldungen zu den Veranstaltungen der Competence Lounge GmbH erfolgen unter Verwendung der auf dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm vorgedruckten Anmeldeformulare schriftlich, per Internet oder mittels E-Mail durch den jeweiligen Auftraggeber. Auch eine persönliche oder telefonische Anmeldung ist möglich.

2.3. Erst durch die Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung an den Auftraggeber, gegebenenfalls zu Handen des jeweiligen Kunden wird eine Anmeldung für die Competence Lounge GmbH rechtsverbindlich.

2.4. Bei Inhouse Veranstaltungen und Managed Events erfolgt diese Bestätigung mittels eigens aufgelegten Buchungsformulars.

2.5. Sponsoringaufträge werden mittels eigens aufgelegten Buchungsformulars für Sponsoren schriftlich zwischen dem jeweiligen Vertragspartner und der Competence Lounge GmbH bestätigt.

 

3. Leistungsumfang

3.1. Bei Inhouse Veranstaltungen oder Managed Events definiert der jeweilige Auftraggeber die gewünschten Zielgruppen und erarbeitet gemeinsam mit der Competence Lounge GmbH den Inhalt der jeweiligen Veranstaltung; dabei hat der Auftraggeber ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Referenten.

3.2. Die Competence Lounge GmbH bietet Sponsoren bei sämtlichen Veranstaltungen die Möglichkeit, gegen Leistung des vereinbarten Betrags die mit dem jeweiligen Sponsor vereinbarten Werbe- und PR-Maßnahmen abzurufen.

3.3. Die Competence Lounge GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, vorgesehene Referenten auszutauschen beziehungsweise Änderungen bei Programminhalt und Programmablauf vorzunehmen.

 

4. Teilnahmepreis, Entgelte und Fälligkeit

4.1. Der Teilnahmepreis für öffentlich zugängliche Veranstaltungen versteht sich jeweils pro Einzelperson und exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu den Beträgen hinzugerechnet. Er umfasst die Teilnahme eines Kunden an der jeweiligen Veranstaltung, die Verpflegung (Tagungsgetränke, Pausenverpflegung & Mittagessen falls vorgesehen), sowie einen kompletten Satz der Seminarunterlagen bzw. der Seminardokumentation entweder gedruckt oder elektronisch auf CD oder USB-Stick. Für Anreise, Übernachtung sowie Verpflegung außerhalb der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer selbst aufzukommen, soweit dies nicht ausdrücklich im Veranstaltungsumfang laut Folder vorgesehen und bei Vertragsabschluß ausdrücklich vereinbart ist.

4.2. Sondervereinbarungen für Inhouse Veranstaltungen, Managed Events und Sponsoringaktivitäten ergeben sich regelmäßig aus dem von beiden Seiten firmenmäßig gezeichneten Buchungsformular.

4.3. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so ist die Competence Lounge GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe vorzuschreiben. Mahnkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung als Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Firmenkonto der Competence Lounge GmbH zu erfolgen.

 

5. Höhere Gewalt

Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (dazu zählen neben Epidemien, Streiks, Aussperrung, Überschwemmung, Brand, Unruhen, kriegs- bzw. kriegsähnliche Auseinandersetzungen auch Erkrankung oder Ausfall eines oder mehrerer wichtiger Referenten sowie alle Ereignisse, bei denen die Sicherheit von Teilnehmern, Referenten oder Personal nicht mehr gewährleistet ist) abgesagt werden, so werden die Kunden von der Competence Lounge GmbH in geeigneter Art und Weise und so rasch wie möglich informiert. Eventuell bereits entrichtete Zahlungen für die Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung werden den Auftraggebern rückerstattet. Jeder weitere Schadenersatz, wie beispielsweise Verdienstentgang, anteilige Lohnkosten oder Reise- und Aufenthaltskosten, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

6. Stornierung oder Änderungen

6.1 Alle Stornierungen/Änderungen bedürfen der Schriftform.

6.2 Sie erhalten umgehend nach unserer Anmeldungsbestätigung  eine Rechnung mit Bekanntgabe unserer Kontonummer. Die Einzahlung muss so erfolgen, dass die Zahlung spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf unserem Konto einlangt. Andernfalls bringen Sie bitte die Zahlungsbestätigung am Veranstaltungstag mit. Ermäßigungen sind nicht addierbar.

6.3 Erfolgt eine schriftliche Stornierung der Anmeldung, so sind folgende Fristen zu beachten bzw. werden die angeführten Prozentsätze des Anmeldebetrags in Rechnung gestellt:
- bis 28 (Kalender-)Tage vor dem 1. Trainingstag kostenfrei
- bis 14 (Kalender-)Tage vor dem 1. Trainingstag 50% des Preises
- bei späterer Stornierung 100% des Preises

6.4 Selbstverständlich ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn willkommen und ohne Zusatzkosten möglich.

6.5 Bei Stornierung von Inhouse Veranstaltungen und Managed Events werden bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Entgelts, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75% des vereinbarten Entgelts als Stornokosten in Rechnung gestellt. Danach besteht im Fall der Stornierung derartiger Veranstaltungen kein Anspruch auf Rückvergütung. Bei Terminverschiebungen sind wir bemüht, eine für Sie optimale Lösung zu finden, bei Verschiebungen später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir allerdings 30 % des jeweiligen Projektwerts.

Davon abweichende Vereinbarungen müssen per Buchungsformular schriftlich vereinbart sein.

6.6 Stornofristen und Gebühren für Sponsoringaktivitäten werden im Einzelfall zwischen den Parteien gesondert vereinbart.

 

7. Urheberrecht und Katalogschutz

Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind für den jeweiligen Referenten bzw. die Competence Lounge GmbH urheberrechtlich geschützt. Datenbanken der Competence Lounge GmbH oder Teile davon, insbesondere Teilnehmerlisten, unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF sowie dem urheberrechtlichen Katalogschutz. Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder anderwärtige Nutzung erfordert daher die vorhergehende schriftliche Zustimmung von der Competence Lounge GmbH, auch wenn es sich nur um Teile oder Auszüge handelt.

 

8. Haftung

Die Competence Lounge GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalt, Aktualität oder Vollständigkeit von Veranstaltungen, Tagungsunterlagen und Dokumentationen. Tagungsunterlagen und Vorträge spiegeln den jeweiligen Kenntnisstand und die Ansicht des einzelnen Referenten wider. Eine diesbezügliche Haftung von der Competence Lounge GmbH ist daher ausgeschlossen.

 

9. Datenschutz

9.1 Alle personenbezogenen Daten in der Competence Lounge GmbH Datenbank unterliegen den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes idgF. Sie werden nur für Abrechnungszwecke, Statistik, Vertrieb, Marketing (Übermittlung von Informationsmaterial bzw. Veranstaltungswerbung für Veranstaltungen der Competence Lounge GmbH per E-Mail und Fax) sowie zur Vorbereitung von Expertengesprächen im Zuge der Gestaltung neuer Themen benutzt. Mit Anmeldung erteilen Auftraggeber und Kunde ihre ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung der Daten für die oben angeführten Zwecke. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletters an die bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Sollten sich Ihre persönlichen Daten geändert haben oder Sie keine weiteren Zusendungen von uns erhalten wollen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich bekannt zu geben.

9.2 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfordert die vorausgehende und ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers bzw. des Kunden.

9.3 Jeder Auftraggeber bzw. Kunde hat das Recht auf Einsicht in seinen Datensatz sowie Richtigstellung oder Löschung, soweit die betroffenen Daten nicht für administrative Belange oder für Dokumentationen und Statistik erforderlich sind.

 

10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Niederösterreich, es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort.

 

Nur für Konsumenten/-innen - Rücktrittsrecht/Widerruf

Dem Kosumenten/der Konsumentin steht im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetztes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Sie können daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) von der Vertragserklärung zurücktreten oder auch persönlich zu erklären. Hierfür gelten die Bedingungen für den Rücktritt dieser AGB.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihre erhaltene Zahlungen, unverzinst binnen 10 Banktagen zurückzuzahlen.

Kontaktbox

Competence Lounge S.L. 

Camino Arrastradero 8
38591 El Escobonal / Güimar
Santa Cruz de Tenerife
Spanien

T (ES): +34 672 290030

T (AT): +43 720 5570000

           +43 660 5570000

E: office@competence-lounge.com


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